Mitgliedschaft

§ 3 Beiträge

Mitgliedsbeiträge (Stand 06.07.2024)

Alle Jahresbeiträge sind zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig. Bei Eintritt im laufenden Jahr sind die Beiträge sofort fällig.

Aufnahmegebühr ab 01.01.2025

Bei Eintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben:

  • 300 EUR je aktiver Erwachsener
  • 50 EUR für Schüler ab 15 Jahren (Kalenderjahr), Auszubildende und Studenten
Mitglieder Beiträge Werterhaltung in EUR bzw. Arbeitsstunden Rückzahlung möglich Gesamtbeitrag
Basis (Erwerbstätig) 395,00 EUR 10 Std. x 12 EUR = 120 EUR bis 120,00 EUR 515,00 EUR
Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit gleichem Wohnsitz je Mitglied 360,00 EUR 10 Std. x 12 EUR = 120 EUR bis 120,00 EUR 480,00 EUR
Vorruhestand, Rentner, Erwerbslose 300,00 EUR 16 Std. x 12 EUR = 192 EUR bis 192,00 EUR 492,00 EUR
Vorruhestand, Rentner, Erwerbslose Paare mit gleichem Wohnsitz je Mitglied 260,00 EUR 16 Std. x 12 EUR = 192 EUR bis 192,00 EUR 452,00 EUR
Auszubildende 19 bis 27 Jahre, Studenten 300,00 EUR 10 Std. x 12 EUR = 120 EUR bis 120,00 EUR 420,00 EUR
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Abiturenten bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 195,00 EUR 10 Std. x 12 EUR = 120 EUR bis 120,00 EUR 315,00 EUR
Kinder von 7 bis 14 Jahren 160,00 EUR 4 Stunden keine 160,00 EUR
Kinder bis 6 Jahre keine keine keine keine
Nichtspielende Mitglieder (passive Mitglieder, Wehrdienst, längere Krankheit, dienstliche Gründe) 120,00 EUR keine keine 120,00 EUR
Ehrenmitglied gem. Beschluss durch die Mitgliederversammlung 110,00 EUR keine keine 110,00 EUR